FILMLIZENZEN - ERWERBEN
Einzellizenz
Für die Organisation einer Filmvorführung aus dem Filmrepertoire von Taurus Pictures ist für den
jeweiligen Filmtitel der Erwerb einer Einzellizenz erforderlich. Sie ist die ideale Lösung für
einmalige Filmvorführungen. Mit der Einzellizenz werden dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht
gemäß § 19 Abs. 4 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung gemäß § 22 UrhG übertragen.
Die Lizenz gilt für einen im Lizenzvertrag festgelegten Filmtitel, Veranstaltungsort und Termin.
Merkmale der Einzellizenz
* Gültig für einen bestimmten Veranstaltungsort und ein festgelegtes Datum
* Öffentliche Bewerbung der Veranstaltung erlaubt (z. B. über Plakate, Social Media, Websites
oder Programmhefte)
* Eintrittsgelder dürfen erhoben werden
* Keine Begrenzung der Zuschauerzahl
* Freie Auswahl aus unserem Filmtitelkatalog
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wir erstellen Ihnen dann eine passende Lizenz für Ihre Veranstaltung.
E-Mail: info@tauruspictures.de
Telefon: 0152/57135536
ACHTUNG: Für den Filmtitel „WARUM ICH - WOLF D. KROLL“ ist derzeit nur eine Lizenzierung für die Vorführung in Lichtspieltheatern möglich!
Rechtliche Hinweise:
Eine Lizenz für Filmvorführungen ist erforderlich, da Filme urheberrechtlich geschützt sind und die
Rechte zur öffentlichen Wiedergabe bei den Rechteinhabern liegen. Grundlage hierfür ist
insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Wer einen Film außerhalb des privaten Rahmens öffentlich zeigt – etwa bei Veranstaltungen, in
Kinos, Schulen oder Vereinen – benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Dies betrifft insbesondere
das **Recht der öffentlichen Vorführung** (§ 19 Abs. 4 UrhG) sowie das **Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung bzw. Wahrnehmbarmachung** (§ 22 UrhG, je nach Nutzungsart).
Die Lizenz stellt sicher, dass die Vorführung rechtlich zulässig ist und die Urheber bzw.
Rechteinhaber eine angemessene Vergütung erhalten (§ 11 UrhG – Schutz des Urhebers und
seiner wirtschaftlichen Interessen). Sie regelt zudem die konkreten Nutzungsbedingungen, wie
Ort, Zeitpunkt, Anzahl der Vorführungen und die Frage, ob Eintritt erhoben werden darf.
Ohne eine solche Lizenz stellt die öffentliche Vorführung eines Films in der Regel eine
Urheberrechtsverletzung dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 97 UrhG –
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche).